Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 1089/04   

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OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 1089/04 (https://dejure.org/2006,11357)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 27.04.2006 - 4 EO 1089/04 (https://dejure.org/2006,11357)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 27. April 2006 - 4 EO 1089/04 (https://dejure.org/2006,11357)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BauGB § 242 Abs 9 S 1; BauGB § 242 Abs 9 S 2; ThürKAG § 7 Abs 1 S 1
    Erschließungsbeiträge; Zum „technischen Ausbauprogramm“ und zu den „örtlichen Ausbaugepflogenheiten“ im Sinne des § 242 Abs. 9 Satz 2 BauGB; Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; 03.10.1990; Straße; erstmalige Herstellung; Ausbauprogramm; Planung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Definition des Begriffs "Ausbauprogramm" i. S. d. Baugesetzbuches (BauGB); Bestimmung des Begriffs "örtlich" i. S. d. § 242 Abs. 9 S. 2 BauGB; Tatbestandsmerkmal der "örtlichen Ausbaugepflogenheiten" als Ersatz für eine nicht mehr vorhandene Planung; Konsequenz der ...

  • Wolters Kluwer

    Abwägung zwischen dem privaten Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs und dem öffentlichen Interesse an dem sofortigen Vollzug eines Verwaltungsaktes; Aufschiebende Wirkung eines Verwaltungsaktes zur Erhebung öffentlicher Abgaben und Kosten; Erhebung ...

  • Judicialis

    BauGB § 242 Abs. 9 Satz 2

  • Judicialis

    BauGB § 242 Abs. 9 S. 1; ; BauGB § 242 Abs. 9 S. 2; ; ThürKAG § 7 Abs. 1 S. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausbauprogramm: Planung mit schriftlichem Niederschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 2108 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Vorverteilung; Anliegerstraße; Straßentyp;

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 1089/04
    Damit wollte der Gesetzgeber im Beitrittsgebiet die Kostenerhebung für einen weiteren Ausbau von im Zeitpunkt des Beitritts bereits vorhandenen Erschließungsanlagen ohne Ausnahme dem Straßenausbaubeitragsrecht zuweisen (vgl. hierzu im Einzelnen: BVerwG, Urteil vom 18.11.2002, 9 C 2.02, BVerwGE 117, 200 ff.; Beschluss des Senats vom 30.06.2003, 4 EO 206/96, LKV 2004, S. 39 ff., zur Vorläufervorschrift § 246 a Abs. 4 Satz 1 BauGB in der am 01.05.1993 in Kraft getretenen Fassung des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom 22.04.1993; BGBl. I S. 466).

    Hierfür können auch Funktion und Ausbauzeitpunkt der Straße von Bedeutung sein (vgl. schon Beschluss des Senats vom 30.06.2003, 4 EO 206/96, LKV 2004, S. 39 [40]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2005 - 2 L 411/04
    Auszug aus OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 1089/04
    Allerdings wird in Literatur und Rechtsprechung darüber hinaus vertreten, dass für die Feststellung der ortsüblichen Ausbaugepflogenheiten auf den durchschnittlichen Ausbauzustand der im Gemeindegebiet vorhandenen Straßen abzustellen sei (Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand 9/2005, § 8 Rdnr. 218 f, g; OVG LSA, Urteil vom 18.12.2000, 2 L 104/00; Urteil vom 12.01.2005, 4/2 L 411/04; VG Meiningen, Urteil vom 21.04.2004, 1 K 631/99, zitiert nach Juris).

    Auch das Argument des OVG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 12.01.2005, a. a. O.), dass dem Erschließungsbeitragsrecht eine Differenzierung nach Straßenarten fremd sei, kann den Senat nicht überzeugen.

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 1089/04
    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18.07.1973, 1 BvR 23, 155/73, BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss des Zweiten Senats vom 21.03.1985, 2 BvR 1642/83, BVerfGE 69, 220 [228, 229]).
  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 1089/04
    Damit wollte der Gesetzgeber im Beitrittsgebiet die Kostenerhebung für einen weiteren Ausbau von im Zeitpunkt des Beitritts bereits vorhandenen Erschließungsanlagen ohne Ausnahme dem Straßenausbaubeitragsrecht zuweisen (vgl. hierzu im Einzelnen: BVerwG, Urteil vom 18.11.2002, 9 C 2.02, BVerwGE 117, 200 ff.; Beschluss des Senats vom 30.06.2003, 4 EO 206/96, LKV 2004, S. 39 ff., zur Vorläufervorschrift § 246 a Abs. 4 Satz 1 BauGB in der am 01.05.1993 in Kraft getretenen Fassung des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom 22.04.1993; BGBl. I S. 466).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 1089/04
    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18.07.1973, 1 BvR 23, 155/73, BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss des Zweiten Senats vom 21.03.1985, 2 BvR 1642/83, BVerfGE 69, 220 [228, 229]).
  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 1089/04
    Derartige Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Abgabensatzung müssen dann jedoch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren so offensichtlich und eindeutig sein, dass im Hauptsacheverfahren eine andere rechtliche Beurteilung nicht zu erwarten ist (vgl. Beschluss des Senats vom 23.04.1998, 4 ZEO 6/97, LKV 1999, S. 70 [71], m. w. Nw.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2000 - 2 L 104/00
    Auszug aus OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 1089/04
    Allerdings wird in Literatur und Rechtsprechung darüber hinaus vertreten, dass für die Feststellung der ortsüblichen Ausbaugepflogenheiten auf den durchschnittlichen Ausbauzustand der im Gemeindegebiet vorhandenen Straßen abzustellen sei (Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand 9/2005, § 8 Rdnr. 218 f, g; OVG LSA, Urteil vom 18.12.2000, 2 L 104/00; Urteil vom 12.01.2005, 4/2 L 411/04; VG Meiningen, Urteil vom 21.04.2004, 1 K 631/99, zitiert nach Juris).
  • VG Meiningen, 21.04.2004 - 1 K 631/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeitrags; Erschließung; Beitrag; Anlage;

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 1089/04
    Allerdings wird in Literatur und Rechtsprechung darüber hinaus vertreten, dass für die Feststellung der ortsüblichen Ausbaugepflogenheiten auf den durchschnittlichen Ausbauzustand der im Gemeindegebiet vorhandenen Straßen abzustellen sei (Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand 9/2005, § 8 Rdnr. 218 f, g; OVG LSA, Urteil vom 18.12.2000, 2 L 104/00; Urteil vom 12.01.2005, 4/2 L 411/04; VG Meiningen, Urteil vom 21.04.2004, 1 K 631/99, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    41 Aus dem Tatbestandsmerkmal "örtlich" folgt, dass grundsätzlich auf den gesamten Ort abzustellen ist (so zutreffend OVG Magdeburg, Urteil vom 18. Dezember 2000 2 L 104/00 ZMR 2002, 629; OVG Weimar, Beschluss vom 27. April 2006 4 EO 1089/04 KStZ 2007, 11 ), bei größeren Städten (z.B. Ost-Berlin) ggf. auf Ortsbezirke, wenn diese für den Straßenbau zuständig waren.
  • OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98

    Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Erhebung wiederkehrender

    Der den Beitrag rechtfertigende Vorteil, schon von diesem Grundstück aus über eine bereits hergestellte Straße Zugang zu einem Verkehrsnetz zu haben, ist aber noch nicht vorhanden (vgl. ebenso für Erschließungseinheiten beim einmaligen Ausbaubeitrag: Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 33, Rdnr. 53; zur erstmaligen Herstellung gem. § 242 Abs. 9 BauGB Beschluss des Senats vom 27.04.2006, 4 EO 1089/04, ThürVBl. 2006, 209).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2008 - 4 L 642/04

    Voraussetzungen für Ausschluss der Erschließungsbeitragspflicht im

    Aus dem Tatbestandsmerkmal "örtlich" folgt, dass grundsätzlich auf den gesamten Ort abzustellen ist (so zutreffend OVG Magdeburg, Urteil vom 18. Dezember 2000 - 2 L 104/00 - ZMR 2002, 629; OVG Weimar, Beschluss vom 27. April 2006 - 4 EO 1089/04 - KStZ 2007, 11 ), bei größeren Städten (z.B. Ost-Berlin) ggf. auf Ortsbezirke, wenn diese für den Straßenbau zuständig waren.
  • OVG Thüringen, 14.02.2011 - 4 KO 514/08

    Erschließungsbeitrag für Teileinrichtung - Gehweg

    Geboten ist insoweit eine Gesamtbetrachtung der Anlage (vgl. den Senatsbeschluss vom 27.04.2006 - 4 EO 1089/04 -).
  • OVG Thüringen, 24.11.2009 - 4 EO 195/08

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge für eine teilweise beidseitig im

    Geboten ist insoweit eine Gesamtbetrachtung der Anlage (vgl. den Senatsbeschluss vom 27.04.2006 - 4 EO 1089/04 -).

    Im Hinblick auf die örtlichen Ausbaugepflogenheiten ist der Ausbaustandard der konkreten Maßnahme zu vergleichen mit demjenigen, der bei der Mehrheit der danach zu betrachtenden Erschließungsanlagen oder deren Teilen im jeweiligen Ort im zeitlichen Zusammenhang mit der jeweiligen Herstellungsmaßnahme verwirklicht wurde, wobei der optische Gesamteindruck maßgeblich ist (vgl. im Einzelnen: BVerwG, Urteil vom 11.07.2007 - 9 C 5.06 - a. a. O.; Beschluss des erkennenden Senats vom 27.04.2006 - 4 EO 1089/04 - ThürVGRspr.

  • OVG Thüringen, 22.01.2008 - 4 EO 660/03

    Ausbaubeiträge; Zum Anlagenbegriff des ThürKAG bei Verkehrsanlagen und zum

    Geboten ist insoweit eine Gesamtbetrachtung der Anlage (vgl. insoweit den Senatsbeschluss vom 27.04.2006 - 4 EO 1089/04 -).
  • OVG Thüringen, 30.06.2009 - 4 KO 45/09

    Ausbaubeiträge; Keine Verpflichtung des Satzungsgebers zur Festlegung von

    Um den Verlauf und die räumliche Ausdehnung des "B II" rechtlich beurteilen zu können, ist nach der Senatsrechtsprechung eine Gesamtbetrachtung der Anlage geboten (vgl. den Senatsbeschluss vom 27.04.2006 - 4 EO 1089/04 -ThürVGRspr. 2007, 133 = KStZ 2007, 11).
  • OVG Thüringen, 26.06.2013 - 4 KO 583/08

    Abgrenzung der erstmaligen Herstellung einer Mischverkehrsfläche vom Ausbau einer

    Mit der Überleitungsregelung des § 242 Abs. 9 BauGB wollte der Gesetzgeber im Beitrittsgebiet die Kostenerhebung für einen weiteren Ausbau von im Zeitpunkt des Beitritts bereits vorhandenen Erschließungsanlagen und Teileinrichtungen ohne Ausnahme dem Straßenausbaubeitragsrecht zuweisen (vgl. den Senatsbeschluss vom 27. April 2006 - 4 EO 1089/04 -, ThürVGRspr.
  • OVG Thüringen, 14.02.2011 - 4 KO 507/08

    Abgrenzung zwischen Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht

    Geboten ist insoweit eine Gesamtbetrachtung der Anlage (vgl. den Senatsbe-schluss vom 27.04.2006 -4 EO 1089/04-).
  • VG Meiningen, 07.03.2012 - 1 E 41/12

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Satzung über wiederkehrende

    Der den Beitrag rechtfertigende Vorteil, schon von diesem Grundstück aus über eine bereits hergestellte Straße Zugang zu einem Verkehrsnetz zu haben, ist aber noch nicht vorhanden (vgl. ebenso für Erschließungseinheiten beim einmaligen Ausbaubeitrag: Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 33, Rdnr. 53; zur erstmaligen Herstellung gemäß § 242 Abs. 9 BauGB: ThürOVG, B. v. 27.04.2006 - 4 EO 1089/04 -, ThürVBl. 2006, 209).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 L 186/05   

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https://dejure.org/2006,16887
OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 L 186/05 (https://dejure.org/2006,16887)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.04.2006 - 4 L 186/05 (https://dejure.org/2006,16887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Erhebung eines Anschlussbeitrages für ein mit einem Zementwerk bebautes Grundstück an der Grenze zum Außenbereich

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendung einer Tiefenbegrenzung auf die Abgrenzung einer bevorteilten Fläche eines Grundstücks; Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich nach allgemeinen Grundsätzen; Vorliegen eines Beteiligtenwechsels durch Klageänderung; Inhalt einer Beitragssatzung; Pflicht des ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Erhebung eines Anschlussbeitrages für ein mit einem Zementwerk bebautes Grundstück an der Grenze zum Außenbereich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 2108 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2003 - 1 M 492/02

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Abwasserbeiträgen im Falle des Zusammenschlusses

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 L 186/05
    Eine Satzungsregelung, die darauf abstellt, welche Flächen über die Tiefenbegrenzung hinaus "bebaut oder gewerblich genutzt sind", ist deshalb dahingehend auszulegen, dass es allein darauf ankommt, ob jenseits der Tiefenbegrenzungslinie eine Bebauung des Grundstücks mit Gebäuden besteht, die in einem ohne weiteres erkennbaren Bebauungszusammenhang mit einer Bebauung auf dem innerhalb der Tiefenbegrenzung befindlichen Teil des Grundstücks liegt (vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 1. Juli 2003 - 1 M 492/02 -).

    § 4 Abs. 2 Nr. 6 AS 1999, der darauf abstellt, welche Flächen über die eigentliche 50 m - Linie hinaus "bebaut oder gewerblich genutzt sind", ist deshalb dahingehend auszulegen, dass es allein darauf ankommt, ob jenseits der Tiefenbegrenzungslinie eine Bebauung des Grundstücks mit Gebäuden besteht, die in einem ohne weiteres erkennbaren Bebauungszusammenhang mit einer Bebauung auf dem innerhalb der Tiefenbegrenzung befindlichen Teil des Grundstücks liegt (vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 1. Juli 2003 - 1 M 492/02 -).

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 L 186/05
    Es soll damit zum Ausdruck gebracht werden, dass das unbebaute Grundstück - gedanklich - übersprungen werden kann, weil es ein verbindendes Element gibt, nämlich die Verkehrsanschauung, die das unbebaute Grundstück als eine sich zur Bebauung anbietende Lücke erscheinen lässt (vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse v. 15. September 2005 - 4 BN 37.05 - und v. 17. Februar 1994 - 4 B 29/94 - jeweils zit. nach JURIS; Urt. v. 19. September 1986 - 4 C 15.84 -, BVerwGE 75, 34, 37).
  • BVerwG, 15.09.2005 - 4 BN 37.05

    Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung bei der Frage der Zugehörigkeit eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 L 186/05
    Es soll damit zum Ausdruck gebracht werden, dass das unbebaute Grundstück - gedanklich - übersprungen werden kann, weil es ein verbindendes Element gibt, nämlich die Verkehrsanschauung, die das unbebaute Grundstück als eine sich zur Bebauung anbietende Lücke erscheinen lässt (vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse v. 15. September 2005 - 4 BN 37.05 - und v. 17. Februar 1994 - 4 B 29/94 - jeweils zit. nach JURIS; Urt. v. 19. September 1986 - 4 C 15.84 -, BVerwGE 75, 34, 37).
  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 L 186/05
    Dies gilt vor allem für eine Begrenzung durch natürliche Grenzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. März 2000 - 4 B 15.00 -, ZfBR 2000, 428; Schrödter, a.a.O. § 34 Rdnr. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 L 186/05
    Dazu gehören Lagerplätze eines Gewerbebetriebes (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. Januar 1993 - 4 C 33/90 -, NVwZ 1994, 293 f.) oder befestigte Stellplatzflächen, die unmittelbar an ein Verbrauchermarktgebäude angrenzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Juni 1993 - 4 C 17/91 -, NVwZ 1994, 294 f.).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 33.90

    Kann ein Gewerbebetrieb in den Außenbereich hinein erweitert werden?

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 L 186/05
    Dazu gehören Lagerplätze eines Gewerbebetriebes (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. Januar 1993 - 4 C 33/90 -, NVwZ 1994, 293 f.) oder befestigte Stellplatzflächen, die unmittelbar an ein Verbrauchermarktgebäude angrenzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Juni 1993 - 4 C 17/91 -, NVwZ 1994, 294 f.).
  • BVerwG, 17.02.1994 - 4 B 29.94

    Antrag auf Erteilung einer Teilungsgenehmigung für eine gekaufte und zur Bebauung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 L 186/05
    Es soll damit zum Ausdruck gebracht werden, dass das unbebaute Grundstück - gedanklich - übersprungen werden kann, weil es ein verbindendes Element gibt, nämlich die Verkehrsanschauung, die das unbebaute Grundstück als eine sich zur Bebauung anbietende Lücke erscheinen lässt (vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse v. 15. September 2005 - 4 BN 37.05 - und v. 17. Februar 1994 - 4 B 29/94 - jeweils zit. nach JURIS; Urt. v. 19. September 1986 - 4 C 15.84 -, BVerwGE 75, 34, 37).
  • OVG Niedersachsen, 21.09.1995 - 9 L 6639/93

    Kommunale Abgaben; Tiefenbegrenzungsregelung; Vermutung; Widerlegbarkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 L 186/05
    Eine allein gewerbliche Nutzung kann eine Verschiebung der maßgeblichen Tiefenbegrenzungslinie schon deshalb nicht rechtfertigen, weil damit noch keine mit der Bebaubarkeit dieses Grundstücksteils verbunden Vorteilslage vorliegt (vgl. Driehaus, a.a.O. § 8 Rdnr. 1033, teilweise unter Hinweis auf OVG Niedersachsen, Beschl. v. 25. Mai 2001 - 9 LA 593/01 - n.v.; Dewenter u.a., KAG SH, § 8 Rdnr. 577; vgl. auch OVG Niedersachsen, Urt. v. 21. September 1995 - 9 L 6639/93 -, NdsVBl. 1996, 113).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2001 - 1 L 134/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 L 186/05
    Vom A. Weg her in südlicher Richtung ist die Tiefenbegrenzungsregelung deshalb nicht anwendbar, weil von dieser Straße her kein Bebauungszusammenhang besteht und damit die grundlegende Voraussetzung für eine solche Regelung fehlt (vgl. auch OVG LSA, Urt. v. 23. August 2001 - 1 L 134/01 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2006 - 4 L 250/05

    Tiefenbegrenzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 L 186/05
    Sie soll im Interesse der Rechtssicherheit und Verwaltungspraktikabilität gerade ausschließen, dass für konkrete Einzelfälle überprüft wird, in welchem Maß ein Grundstück bebaut werden darf (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 10. März 2006 - 4 L 250/05 -, m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.1995 - 4 K 22/94

    Leitungsgebundene Einrichtungen; Beitragsmaßstab; Zweckverband; Vorteilsprinzip;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2004 - 1 K 516/02

    Willkür, Einrichtung, Anlage, Zusammenfassung, Kläranlage, Bürgermeisterkanal,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

    Ein Abzug derjenigen Kosten, die sich daraus ergeben haben, dass die Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung technisch so ausgerichtet ist, dass sie einen bestimmten "Fremdwassereintrag" verkraften kann, wäre nach § 6 Abs. 5 Satz 4 KAG LSA vorzunehmen, wenn ein Vorteil der Allgemeinheit bestünde, der - wie etwa der Straßenentwässerungsanteil an der Oberflächenentwässerung - über den jedem baulich nutzbaren oder genutzten Grundstück vermittelten Vorteil hinausgeht (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 27. April 2006 - 4 L 186/05 -, zit. nach JURIS, m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 11.04.2013 - 9 A 158/11

    Anschlussbeiträge und Säumniszuschläge

    Es ist dem Satzungsgeber erlaubt, solche typisierenden Regelungen zu schaffen, die baulich nicht nutzbare Grundstücksteile bei der Beitragsbemessung ausscheiden (auch OVG LSA, Urt. v. 27.04.2006, 4 L 186/05, juris).

    Aus diesem Grunde ist die Regelung in der Beitragssatzung zur übergreifenden Bebauung stets eng auszulegen, weshalb es allein darauf ankommt, ob jenseits der Tiefenbegrenzungslinie eine Bebauung des Grundstücks mit Gebäuden besteht, die in einem ohne weiteres erkennbaren Bebauungszusammenhang mit einer Bebauung auf dem innerhalb der Tiefenbegrenzung befindlichen Teil des Grundstücks liegt (OVG LSA, Urt. v. 27.04.2006, 4 L 186/05, juris).

  • OVG Saarland, 29.04.2009 - 1 A 327/07

    Erschließungsbeitragspflicht für die Herstellung einer Straße

    Es geht - vorrangig aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität - um eine zentimetergenaue Fixierung der Grenze zwischen Innen- und Außenbereich für die Beitragsberechnung vgl. Driehaus, a.a.O., § 17 Rdnrn. 33 und 39; in Rechtsprechung - u.a. OVG Schleswig, Urteil vom 26.9.2007 - 2 LB 21/07 -, a.a.O.; VGH Kassel, Beschluss vom 18.8.2005 - 5 UZ 1610/05 -, a.a.O., und OVG Magdeburg, Urteil vom 27.4.2006 - 4 L 186/05 -, BauR 2006, 2108 Leitsatz - und Literatur - u.a. Klausing in Driehaus, Kommunalabgabenrecht - Stand: Juli 2008 -, § 8 Rdnrn. 1030a und 1031b - wird vielfach die Ansicht vertreten, eine satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung könne nach ihrem Sinn und Zweck nicht auf die Abgrenzung der erschlossenen Teilfläche eines Grundstücks zur Seite angewendet werden; dies überzeugt nach Auffassung des Senats zwar für eine ein bestimmtes Maß festlegende Tiefenbegrenzung wie hier § 6 Abs. 4 Nr. 3 Satz 1 EBS, nicht aber auch für eine an die außenbereichsnächste Bebauung anknüpfende Regelung wie § 6 Abs. 4 Nr. 3 Satz 2 EBS; im Ergebnis gelangen die zitierte Rechtsprechung und Literatur zum selben Ergebnis wie der Senat, denn sie suchen eine Abgrenzung zwischen Bauland und Außenbereich in den konkreten Gegebenheiten auf dem Grundstück, knüpfen dabei an die dem Außenbereich am nächsten kommende Bebauung bzw. "bebauungsakzessorische" Nutzung an und postulieren eine "lotgerechte" Grenzziehung.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2014 - 4 K 245/13

    Normenkontrollverfahren - Beiträge für die Herstellung der zentralen

    Sie soll im Interesse der Rechtssicherheit und Verwaltungspraktikabilität ausschließen, dass für konkrete Einzelfälle überprüft wird, in welchem Maß ein Grundstück bebaut werden darf (OVG LSA, Beschl. v. 10.03.2006 - 4 L 250/05 - Beschl. v. 27.04.2006 - 4 L 186/05 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 67/09

    Herstellungsbeitrag für Schmutzwasseranlage; Anwendung des

    (3) Ob der beitragsfähige Aufwand um einen auf die Ableitung von Fremdwasser entfallenden Anteil zu vermindern ist, wäre unter Berücksichtigung der Regelung des § 6 Abs. 5 Satz 4 KAG LSA (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 27. April 2006 - 4 L 186/05 -, zit. nach JURIS m.w.N.) im Einzelnen zu untersuchen.
  • VG Greifswald, 12.07.2012 - 3 A 1162/11

    Beitragsrecht: Überprüfung der Wirksamkeit einer Klarstellungs- und

    Die Reichweite des unbeplanten Innenbereichs "zur Seite" ist daher nach den allgemeinen Grundsätzen zu ermitteln (OVG Magdeburg, Urt. v. 27.04.2006 - 4 L 186/05 - juris Rn. 67).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 233/09

    Niederschlagswasserbeitrag; betriebsfertige Herstellung; Vorteil; maßgeblicher

    Dies gilt - so das Bundesverwaltungsgericht - auch für das Erschließungsbeitragsrecht des Baugesetzbuches und nach der Rechtsprechung des Senats ebenso für das Beitragsrecht nach dem Kommunalabgabengesetz, d. h. bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides kommt es ausschließlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht (§ 6 Abs. 6 KAG LSA) und damit des Beitragsanspruchs der Gemeinde an (OVG LSA, Urt. v. 27.04.2006 - 4 L 186/05 -, Urt. v. 05.07.2007 - 4 L 229/06 -, Beschl. v. 08.11.2011 - 4 L 181/11 - BVerwG, Beschl. v. 27.10.2010 - BVerwG 9 B 93.09 - BayVGH, Beschl. v. 09.06.1999 - 23 ZB 99.1197 - ThürOVG, Urt. v. 08.09.2011 - 4 KO 30/08 - alle zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.08.2007 - 4 M 44/07

    Zu Mängeln der Kalkulation bei der Erhebung von Anschlussbeiträgen sowie zum

    Wenn eine Beitragskalkulation, die der Beitragssatzung zunächst zugrunde lag, durch eine (Nach)Kalkulation überarbeitet wurde, musste auch nicht erneut eine Beschlussfassung des zuständigen Organs der beitragserhebenden Körperschaft zum Beitragssatz erfolgen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 27. April 2006 - 4 L 186/05 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2012 - 4 L 75/10

    Niederschlagswasserbeitrag; betriebsfertige Herstellung; Vorteil; maßgeblicher

    Dies gilt - so das Bundesverwaltungsgericht - auch für das Erschließungsbeitragsrecht des Baugesetzbuches und nach der Rechtsprechung des Senats ebenso für das Beitragsrecht nach dem Kommunalabgabengesetz, d. h. bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides kommt es ausschließlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht (§ 6 Abs. 6 KAG LSA) und damit des Beitragsanspruchs der Gemeinde an (OVG LSA, Urt. v. 27.04.2006 - 4 L 186/05 -, Urt. v. 05.07.2007 - 4 L 229/06 -, Beschl. v. 08.11.2011 - 4 L 181/11 - BVerwG, Beschl. v. 27.10.2010 - BVerwG 9 B 93.09 - BayVGH, Beschl. v. 09.06.1999 - 23 ZB 99.1197 - ThürOVG, Urt. v. 08.09.2011 - 4 KO 30/08 - alle zit. nach JURIS).
  • VG Magdeburg, 15.12.2011 - 9 A 272/10

    Satzung; Anschlussbeiträge; Nacherhebung; Bestimmtheitsanforderungen

    In der Rechtsprechung ist es zwar zu Recht unbeanstandet geblieben, wenn die Abgabensatzung den Teil des Grundstücks, der über die Tiefenbegrenzungslinie hinaus baulich oder gewerblich genutzt ist, noch beitragspflichtig stellt (OVG LSA, U. v. 27.04.2006, 4 L 186/05).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2011 - 4 M 43/11

    Abgrenzung von Innen- und Außenbereich bei aufgegebener Nutzung eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2008 - 2 M 44/08

    Rückführung illegal verbrachter Abfälle

  • VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 277/16

    Beitrag für die Herstellung der zentralen öffentlichen

  • VG Magdeburg, 29.07.2010 - 9 A 279/09

    Anschlussbeiträge auch für Grundstücksteile die im festgesetzten

  • VG Lüneburg, 03.05.2022 - 3 A 688/17

    Abwasserbeitrag; Außenbereich; Verbot Doppelveranlagung; Einbeziehungssatzung;

  • VG Greifswald, 15.11.2012 - 3 A 684/10

    Anschlussbeitragsrecht: Zulässigkeit einer "qualifizierten" Tiefenbegrenzung

  • VG Halle, 05.03.2010 - 4 A 508/08

    Abwasserbeitrag für zwei Buchgrundstücke als wirtschaftliche Einheit

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 K 26/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23136
OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 K 26/06 (https://dejure.org/2006,23136)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.04.2006 - 4 K 26/06 (https://dejure.org/2006,23136)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. April 2006 - 4 K 26/06 (https://dejure.org/2006,23136)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Abwälzung von Abwasserabgaben

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abwälzung von Abwasserabgaben; Abgabepflicht des Grundstückseigentümers; Vermutung der Sachherrschaft über Direktleitungen; Grundsatz der Abgabepflichtigkeit des Direkteinleiters; Rechtsgültigkeit einer Satzung

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Abwälzung von Abwasserabgaben

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 2108 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 10.09.1993 - 23 N 90.2747

    Einwohnermaßstab bei der Erhebung einer Kleineinleiterabgabe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 K 26/06
    Dadurch, dass die Antragsgegnerin die Hälfte des in § 9 Abs. 4 Satz 2 AbwAG festgesetzten Abgabesatzes pro Einwohner des Grundstücks zu einem bestimmten Zeitpunkt ansetzt, hat sie einen Abgabemaßstab gewählt, der - wenn überhaupt - schon mit In-Kraft-Treten der Satzung der Antragsgegnerin zur Abwälzung der Abwasserabgabe bei Kleineinleitern vom 27. März 2001 unwirksam war (vgl. dazu aber VGH Bayern, Urt. v. 10. September 1993 - 23 N 90.2747 -, NVwZ-RR 1994, 353 f.; Sieder/Zeitler/Dahme, WHG § 9 AbwAG Rdnr. 16 S. 9 m.w.N.), dessen Rechtmäßigkeit also nur durch einen Normenkontrollantrag gegen diese Satzung innerhalb der Antragsfrist hätte überprüft werden können.
  • BVerfG, 29.06.1995 - 1 BvR 1800/94

    Verfassungswidrigkeit der Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 K 26/06
    Denn bei der Abwälzung der Abwasserabgabe handelt es sich wie im sonstigen Abgaberecht um ein Massengeschäft, in dem typisierende und generalisierende Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung erlaubt sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29. Juni 1995 - 1 BvR 1800/94 -, zum Zweitwohnungssteuerrecht).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 K 26/06
    Soweit die Antragsteller geltend machen, die Bestimmung des Abgabesatzes in § 5 AAS sei zumindest zwischenzeitlich nichtig geworden, ist schon problematisch, ob bei einer nachträglichen Unwirksamkeit der Norm die Fristbestimmung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht oder nur eingeschränkt gilt (vgl. VGH Bayern, Urt. v. 25. März 2004 - 25 N 01.308 -, BauR 2005, 515; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO § 47 Rdnr. 38; Kopp/Schenke, a.a.O., § 47 Rdnr. 85; a.M. für funktionslos gewordene Bebauungspläne: OVG Niedersachsen, Urt. v. 16. November 2004 - 9 KN 249/03 -, BauR 2005, 523; offen gelassen für solche Bebauungspläne: BVerwG, Urt. v. 3. Dezember 1998 - 4 CN 3/97 -, NVwZ 1999, 986 f.).
  • VGH Bayern, 25.03.2004 - 25 N 01.308

    Bebauungsplan; Antragsbefugnis bei Zwangsversteigerung; Sondergebiet Kurgebiet;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 K 26/06
    Soweit die Antragsteller geltend machen, die Bestimmung des Abgabesatzes in § 5 AAS sei zumindest zwischenzeitlich nichtig geworden, ist schon problematisch, ob bei einer nachträglichen Unwirksamkeit der Norm die Fristbestimmung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht oder nur eingeschränkt gilt (vgl. VGH Bayern, Urt. v. 25. März 2004 - 25 N 01.308 -, BauR 2005, 515; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO § 47 Rdnr. 38; Kopp/Schenke, a.a.O., § 47 Rdnr. 85; a.M. für funktionslos gewordene Bebauungspläne: OVG Niedersachsen, Urt. v. 16. November 2004 - 9 KN 249/03 -, BauR 2005, 523; offen gelassen für solche Bebauungspläne: BVerwG, Urt. v. 3. Dezember 1998 - 4 CN 3/97 -, NVwZ 1999, 986 f.).
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2004 - 9 KN 249/03

    Geltung der Zwei-Jahres-Frist für ein Normenkontrollverfahren gegen funktionslos

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 K 26/06
    Soweit die Antragsteller geltend machen, die Bestimmung des Abgabesatzes in § 5 AAS sei zumindest zwischenzeitlich nichtig geworden, ist schon problematisch, ob bei einer nachträglichen Unwirksamkeit der Norm die Fristbestimmung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht oder nur eingeschränkt gilt (vgl. VGH Bayern, Urt. v. 25. März 2004 - 25 N 01.308 -, BauR 2005, 515; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO § 47 Rdnr. 38; Kopp/Schenke, a.a.O., § 47 Rdnr. 85; a.M. für funktionslos gewordene Bebauungspläne: OVG Niedersachsen, Urt. v. 16. November 2004 - 9 KN 249/03 -, BauR 2005, 523; offen gelassen für solche Bebauungspläne: BVerwG, Urt. v. 3. Dezember 1998 - 4 CN 3/97 -, NVwZ 1999, 986 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 K 89/06

    Abwälzung von Abwasserabgaben

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 K 26/06
    Die unmittelbare Verpflichtung des Grundstückseigentümers dagegen ist nach dem Landesrecht nicht möglich (vgl. OVG LSA, Beschlüsse v. 27. April 2006 - 4 K 89/06 - und v. 21. Februar 2006 - 4 L 28/06 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2006 - 4 L 28/06

    Abwasserabgabe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 K 26/06
    Die unmittelbare Verpflichtung des Grundstückseigentümers dagegen ist nach dem Landesrecht nicht möglich (vgl. OVG LSA, Beschlüsse v. 27. April 2006 - 4 K 89/06 - und v. 21. Februar 2006 - 4 L 28/06 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2006 - 4 K 431/04

    Zum Anspruch eines Kunden, die Satzung einer Sparkasse in einem

    Im Rahmen dieses Normenkontrollverfahrens hat der Senat nur die geänderte Vorschrift dieser Satzung (§ 2 SpkS) und nicht sämtliche Normen der Ursprungssatzung vom 29. Januar 1996 und der 1. Änderungssatzung vom 21. November 1997 einer Prüfung zu unterziehen; denn die Antragsfrist muss für jede zur Überprüfung im Normenkontrollverfahren gestellte Satzung gesondert berechnet und eingehalten werden, um eine Überprüfung durch das Normenkontrollgericht mit dem Ziel der Unwirksamkeitserklärung zu erreichen (OVG LSA, Beschl. v. 27. April 2006 - 4 K 26/06 - unter Bezugnahme auf Kopp/Schenke, a. a. O., § 47 RdNr. 83; BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 1999 - BVerwG 4 CN 7.98 -, BRS 62 Nr. 44).
  • VG Magdeburg, 26.03.2015 - 9 A 160/14

    Kleineinleiterwasserabgabe: Abwälzung der Abwasserabgabe

    Hiergegen ist nichts zu erinnern (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 27.04.2006 - 4 K 26/06 - juris).
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